Tina

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    „Soll der Verband politische, ggf. gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte vertreten?“

    Genau das war doch der Grund, warum BuGem auf die Beantragung der Gemeinnützigkeit verzichtet hat, oder nicht?

    Daraus, dass der Verband seine Mitglieder explizit nur im Rahmen der „allen gemeinsamen Interessen“ vertritt, folgt m. E. automatisch, dass er Belange/Zielsetzungen, die nicht allen gemeinsam sind, eben nicht „stellvertretend“ (also nicht in deren Namen) – sondern nur im eigenen Namen – vertreten kann.

    Voraussetzung für den Ausschluss von Missinterpretationen und den damit verbundenen Risiken (für Mitglieder oder auch den Verband selbst), ist allerdings eine eindeutig klare Trennung der beiden Themenkomplexe, d. h. ohne jegliche Interpretationsspielräume.

    Allein schon beim bloßen Überfliegen der Texte in den einzelnen Homepage-Kategorien unter diesem Aspekt ist mir aufgefallen, dass wir diesen Aspekt bei der Erstellung der Texte offenbar überhaupt nicht bedacht bzw. jedenfalls nicht berücksichtigt haben.

    Welch ein Glück, dass wir Bianca haben, die uns zum Nachdenken über diesen ganz wichtigen Aspekt gebracht hat – auch, wenn sie mir damit eine riesige Baustelle aufgerissen zu haben scheint, denn in jedem Fall müssen wohl alle Texte gründlich daraufhin überprüft werden.

    Noch besser wäre vielleicht sogar eine eindeutige strukturelle Gliederung nach den beiden Hauptaufgabenbereichen (Eintreten des Verbands für seine Mitglieder / Auftreten des Verbands für das Gemeinwohl generell) ….

    Oder überschätze ich die Problematik vielleicht??

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