Soll der Verband politische, ggf. gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte vertreten?

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  • #686
    Bianca Schubert
    Teilnehmer

    Es wurde schon die Frage gestellt, ob der Verband Inhalte stellvertretend für seine Mitglieder vertreten kann, die deren Gemeinnützigkeit gefährden würden.

    Meiner Ansicht nach ist das nicht möglich, da der Verband auf fast allen Gebieten politisch neutral sein soll. Das einzige Gebiet, auf dem der Verband m.E. selbst Stellung beziehen sollte ist das der Chancengleichheit für alle politischen Akteure.

    #687
    Günther Ziethoff
    Teilnehmer

    Ja doch …
    Als wir über die Gründung des Verbands nachgedacht haben, war gerade das als ein Vorteil (stellvertretend für Mitglieder, die gleichzeitig gemeinnützige Vereine sind) angesprochen/herausgestellt worden.
    In erster Linie, um denen die Angst zu nehmen, sich bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl „vorauseilend gehorsam/angepasst“ verhalten zu müssen.
    Die Beispiele wurden seinerzeit „Attac“ oder die: „Deutsche Umwelthilfe“ genannt.

    Das mit der politischen Neutralität ist in einem Verband ja gerade nicht erforderlich (=> weil dessen Zweck die politische Interessenvertretung zugunsten des Gemeinwohls ist und nicht die politische Neutralität).
    Deshalb hatten wir doch auch bewusst darauf verzichtet, die eigene Gemeinnützigkeit zu beantragen (damit man uns nicht mit dem Entzug „drohen/einschüchtern“ kann).

    #688
    Bianca Schubert
    Teilnehmer

    Ja, schon, aber den Parteien erzählen wir immer, dass der Verband neutral ist und für inhaltliche Dinge die einzelnen Mitglieder verantwortlich sind. Dass der Verband eben nicht für ein BGE eintritt sondern ggf. eine Podiumsdiskussion zum BGE organisiert, auf der die Mitglieder dann jeweils ihre eigene Position vorstellen sollen.

    Was machen wir eigentlich sonst, wenn zwei Mitglieder gegensätzliche Positionen vertreten? Was das Gemeinwohl ist, ist ja nun nicht immer so ganz klar, und es gibt viel strittigere Themen als das BGE.

    Das mit der Gemeinnützigkeit ist echter Mist. Jetzt hat es gerade Campact erwischt.

    #702
    Günther Ziethoff
    Teilnehmer

    Ich sehe hier Klärungsbedarf.

    (Gemeinwohlorientierte) politische Inhalte ja, die sollten vertreten werden.
    Denn es macht natürlich keinen Sinn, wenn BuGem gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte propagiert/vertritt (sonst hätten wir uns ja auch: „Bundesverband Eigennutzdemokratie“ nennen müssen … 😉 .
    Und welches politische Ziel von uns als „gemeinwohldienlich“ oder „nicht gemeinwohldienlich“ eingestuft (und entsprechend unterstützt) wird, können/sollen die Verbandsmitglieder ganz einfach systemisch konsensieren.

    Darüber hinaus sind wir uns vermutlich schnell darüber einig, dass der Entzug der „Gemeinnützigkeit“ in den bisher bekannt gewordenen Fällen eher der Einschüchterung und Behinderung der Betroffenen dient, und nicht so sehr der Reinhaltung des Gütesiegels: „Gemeinnützigkeit“.

    In der Sache selbst ist es doch gerade einer der wesentlichen Vorteile für gemeinnützige NGO/NPO, wenn sie uns bei heiklen Fragen vor ihre Karre spannen können.
    Das Funktionsprinzip ist dabei folgendes (=> wenn NGO/NPO „heikle/politische/ihren Gemeinnützigkeitsstatus gefährdende Inhalten“ in die Öffenlichkeit tragen wollen):
    1. BuGem macht sich (nach Konsens) eine Forderung zu eigen und tritt nach aussen als offizieller Veranstalter auf.
    2. interessierte Verbandsmitglieder (allen voran die Mitglieder/Menschen derjenigen NGO/NPO, welche die Aktion oder Veröffentlichung des Themas bei BuGem „angeregt/beantragt/beauftragt“ hat) ziehen dann die Dinge gemeinsam durch (wodurch die Beteiligten auch noch etwas zusammenwachsen).
    3. Entstehende Kosten würden dann ggfs. auch projektbezogen abgerechnet.

    Beispiele:
    Nicht „attac“ oder „campact“ hätten im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Aktionen irgendetwas gefordert, sondern „BuGem“.
    Nicht die „DUH“ wäre gerichtlich gegen schädliche Abgase in den Städten vorgegangen, sondern BuGem.

    #706
    Tina
    Teilnehmer

    „Soll der Verband politische, ggf. gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte vertreten?“

    Genau das war doch der Grund, warum BuGem auf die Beantragung der Gemeinnützigkeit verzichtet hat, oder nicht?

    Daraus, dass der Verband seine Mitglieder explizit nur im Rahmen der „allen gemeinsamen Interessen“ vertritt, folgt m. E. automatisch, dass er Belange/Zielsetzungen, die nicht allen gemeinsam sind, eben nicht „stellvertretend“ (also nicht in deren Namen) – sondern nur im eigenen Namen – vertreten kann.

    Voraussetzung für den Ausschluss von Missinterpretationen und den damit verbundenen Risiken (für Mitglieder oder auch den Verband selbst), ist allerdings eine eindeutig klare Trennung der beiden Themenkomplexe, d. h. ohne jegliche Interpretationsspielräume.

    Allein schon beim bloßen Überfliegen der Texte in den einzelnen Homepage-Kategorien unter diesem Aspekt ist mir aufgefallen, dass wir diesen Aspekt bei der Erstellung der Texte offenbar überhaupt nicht bedacht bzw. jedenfalls nicht berücksichtigt haben.

    Welch ein Glück, dass wir Bianca haben, die uns zum Nachdenken über diesen ganz wichtigen Aspekt gebracht hat – auch, wenn sie mir damit eine riesige Baustelle aufgerissen zu haben scheint, denn in jedem Fall müssen wohl alle Texte gründlich daraufhin überprüft werden.

    Noch besser wäre vielleicht sogar eine eindeutige strukturelle Gliederung nach den beiden Hauptaufgabenbereichen (Eintreten des Verbands für seine Mitglieder / Auftreten des Verbands für das Gemeinwohl generell) ….

    Oder überschätze ich die Problematik vielleicht??

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