Antwort auf: Soll der Verband politische, ggf. gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte vertreten?

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Günther Ziethoff
Teilnehmer

Ich sehe hier Klärungsbedarf.

(Gemeinwohlorientierte) politische Inhalte ja, die sollten vertreten werden.
Denn es macht natürlich keinen Sinn, wenn BuGem gemeinnützigkeitsschädliche Inhalte propagiert/vertritt (sonst hätten wir uns ja auch: „Bundesverband Eigennutzdemokratie“ nennen müssen … 😉 .
Und welches politische Ziel von uns als „gemeinwohldienlich“ oder „nicht gemeinwohldienlich“ eingestuft (und entsprechend unterstützt) wird, können/sollen die Verbandsmitglieder ganz einfach systemisch konsensieren.

Darüber hinaus sind wir uns vermutlich schnell darüber einig, dass der Entzug der „Gemeinnützigkeit“ in den bisher bekannt gewordenen Fällen eher der Einschüchterung und Behinderung der Betroffenen dient, und nicht so sehr der Reinhaltung des Gütesiegels: „Gemeinnützigkeit“.

In der Sache selbst ist es doch gerade einer der wesentlichen Vorteile für gemeinnützige NGO/NPO, wenn sie uns bei heiklen Fragen vor ihre Karre spannen können.
Das Funktionsprinzip ist dabei folgendes (=> wenn NGO/NPO „heikle/politische/ihren Gemeinnützigkeitsstatus gefährdende Inhalten“ in die Öffenlichkeit tragen wollen):
1. BuGem macht sich (nach Konsens) eine Forderung zu eigen und tritt nach aussen als offizieller Veranstalter auf.
2. interessierte Verbandsmitglieder (allen voran die Mitglieder/Menschen derjenigen NGO/NPO, welche die Aktion oder Veröffentlichung des Themas bei BuGem „angeregt/beantragt/beauftragt“ hat) ziehen dann die Dinge gemeinsam durch (wodurch die Beteiligten auch noch etwas zusammenwachsen).
3. Entstehende Kosten würden dann ggfs. auch projektbezogen abgerechnet.

Beispiele:
Nicht „attac“ oder „campact“ hätten im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Aktionen irgendetwas gefordert, sondern „BuGem“.
Nicht die „DUH“ wäre gerichtlich gegen schädliche Abgase in den Städten vorgegangen, sondern BuGem.